Der Begriff der Feuerversicherung scheint selbsterklärend zu sein. Welche Schäden die Feuerversicherung jedoch tatsächlich noch zusätzlich abdeckt, überrascht viele, denn sogar Schäden am Objekt verursacht durch Flugzeugabstürze sind versichert.
Weitere Bausteine der Feuerversicherung sind:
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Brand: Als Brand wird ein Feuer bezeichnet, das sich mit schädigender Wirkung aus eigener Kraft und unkontrolliert ausbreitet und zu Personen,- Sach, - und Umweltschäden führt (Schadenfeuer).
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Blitzschlag: Die unmittelbare Kraft- oder Wärmeeinwirkung eines Blitzes auf die versicherten Sachen (direkter Blitzschlag). Der indirekte Blitzschlag, welcher durch Überspannung / Induktion elektrische Geräte beschädigen kann, ist bei vielen Feuerversicherungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
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Explosion: Eine Explosion ist eine plötzlich auftretende Krafteinwirkung aufgrund von Ausdehnung von Gasen und/oder Dämpfen. Die genaue Definition entnehmen Sie bitte den jeweiligen Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers.
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Flugzeugabsturz: Als Flugzeugabsturz sind der Absturz oder Aufprall von Luft- oder Raumfahrzeugen, derer Teile oder Teilen der Ladung und die daraus resultierenden Schäden zu verstehen.
Welche Schäden sind versichert?
Üblicherweise unterliegen dem Versicherungsschutz Sachschäden, die durch das unmittelbare Einwirken eines der oben genannten Ereignisse entstehen. Für bewegliche Sachen, sofern mitversichert wie z.B, ein Auto am Grunstück, gilt normalerweise nur dann ein Versicherungsschutz, solange sie sich an dem in der Polizze festgelegten Versicherungsort befinden.
Zumeist deckt die Versicherung auch Folgeschäden ab, die unvermeidlich nach einem Schadensereignis auftreten, also Schäden durch Rauch, Ruß, Löschwasser und die Kosten, die durch Aufräum- und Abbrucharbeiten, Löscharbeiten und die Entsorgung von Abbruchmaterial entstehen. Auch der unwiederbringliche Verlust von Gegenständen durch das Schadensereignis (z.B. verbrennen) ist in vielen Fällen durch die Feuerversicherung abgedeckt.
Zudem trägt die Feuerversicherung üblicherweise alle Kosten für Massnahmen, die zur Abwehr oder Minderung eines Schadens nötig werden. Die Höhe der Erstattung der Kosten für diese Maßnahmen, die Erstattung der versicherten Sachen und die übernahme der Folgekosten durch ein Schadensereignis unterliegt der vereinbarten Versicherungssumme. Diese Regelung gilt jedoch nicht, wenn die Maßnahmen auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherers hin erfolgten.
Versicherungsschutz geniessen die Gegenstände, dessen Eigentümer der Versicherungsnehmer ist und die in der Versicherungspolizze vereinbart wurden. Schäden am Eigentum Dritter können nur durch gesonderte Vereinbarungen versichert werden und selbst dann gilt der Versicherungsschutz nur, wenn kein anderer Versicherungsvertrag für die Deckung einspringen könnte.
Was sind gesonderte Vereinbarungen?
Durch gesonderte Vereinbarungen mit dem Versicherer kann der Versicherungsschutz auch erweitert werden auf:
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Schäden an Betriebsgebäuden, technischen und kaufmännischen Einrichtungen, Waren, Vorräten, Aktenmaterial und Datenträgern
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Kostenersatz bei Mietentgang
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Gebäude, die sich im Rohbau befinden (prämienfreie Rohbauabdeckung)
Was ist nicht versichert?
Wenn nicht anders vereinbart, übernimmt die Feuerversicherung keine Kosten, die aufgrund von Gesundheitsschäden bei Rettungsarbeiten verursacht werden und auch die Kosten für Feuerwehr und andere Rettungskräfte sind üblicherweise nicht gedeckt.
Sofern nicht anders vereinbart, sind folgende Schäden nicht versichert:
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Schäden, die durch ein Nutzfeuer oder an Sachen, die bestimmungsgemäß Wärme und Rauch ausgesetzt werden (z.B. Kachelofen) entstehen.
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Sengschäden, also Schäden durch Hitzeeinwirkung, ohne dass dabei ein Brand entsteht.
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Schäden an elektrischen Geräten durch Überspannung oder Induktion, auch wenn diese infolge eines Blitzschlages auftreten (indirekter Blitzschlag)
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Schäden durch Projektile und Schusswaffen
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Schäden, die durch Kriege, Terroranschläge, Rebellionen, Revolutionen, Aufstände, Innerpolitische Unruhen etc. verursacht werden
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Außergewöhnliche, unvorhersehbare Naturereignisse wie Erdbeben
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Schäden aufgrund von Kernenergie, radioaktiven Isotopen oder ionisierender Strahlung
Genaue Informationen zum Versicherungsschutz der jeweiligen Gesellschaften erhalten Sie in unserem Versicherungsrechner und den dazugehörigen Versicherungsbedingungen.