Die Leitungswasser Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Schadens, der durch das Austreten von Wasser aus Zu- und Ableitungsrohren entstehen kann, z.B. ein Wasserrohrbruch.
Ein Wasserrohrbuch kann in den schlimmsten Fällen nicht nur die eigene Wohnungseinrichtung verwüsten, sondern auch die Nachbarswohnungen betreffen und damit ganz schön teuer werden. Die Leitungswasser Versicherung übernimmt hier die entstandenen Kosten für Reparaturen und Ersatz der beschädigten Gegenstände.
Was ist ein Leitungswasser Schaden?
Die genaue Definition eines Leitungswasserschadens betrifft Wasser, das bestimmungswidrig aus Zu- und Ableitungsrohren oder mit dem Wasserversorgungssystem verbundenen Einrichtungen austritt. Bei manchen Versichern schliesst das auch Anlagen für die Warmwasserversorgung, Heizungs-, Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen mit ein.
Bestimmungswidriges Austreten von Leitungswasser bedeutet z.B. das Überlaufen einer Badewanne oder ein undichter Heizkörper. Im Regelfall sind auch Schäden durch Frost und Bruch versichert, jedoch nicht Schäden infolge von gewöhnlicher Abnutzung, Verschleiss oder Korrosion. Die meisten Versicherer unterscheiden übrigens nicht zwischen Wasser, Wasserdampf und wärmetragenden Flüssigkeiten und schliessen diese in den Versicherungsschutz mit ein.
Welche Schäden sind versichert?
Im Normalfall deckt die Leitungswasser Versicherung Schäden an der in der Versicherungspolizze bezeichneten Gegenstände, die im Besitz des zu Versichernden stehen.
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Kosten für Aufräum-, Reinigungs- und Abdeckungsarbeiten nach einem Wasserschaden
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Auftaukosten bei Frostschäden
Normalerweise gilt die Leitungswasser Versicherung als Neuwertversicherung, d.h. dass im Falle eines Schadenseregnisses die Kosten zum Neuwert ersetzt/wiederhergestellt werden.
Was ist nicht versichert?
Wenn nicht anders vereinbart, gilt der Versicherungsschutz in der Regel nicht für:
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Schäden durch Reinigungswasser/Plantschwasser
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Schäden durch Wasser aus Bewässerungsanlagen
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Schäden durch Grundwasser, Hochwasser, Witterungsniederschlägen oder die dadurch verursachte Überschwemmung
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Durch Umbau oder Reparaturarbeiten am versicherten Gebäude verursachte Schäden
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Schäden an wasserführenden Rohrsystemen außerhalb des Gebäudes
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Schäden an wasserführenden Rohrleitungen durch gewöhnliche Abutzung, Korrosion oder Verschleiß
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Bruchschäden an Armaturen oder anderen angeschlossenen Vorrichtungen
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Schäden durch Wasseraustritt aus Fußbodenheizungen, Schwimmbecken sowie wasserführenden Klima- oder Solaranlagen müssen im Regelfall besonders vereinbart werden
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Schäden durch Holzfäule, Vermorschung oder Schwammbildung
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Schäden, die bereits vor dem vereinbarten Beginn des Versicherungsschutzes entstanden sind, auch wenn ihre Auswirkungen erst später eintreten
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Schäden durch äussere Krafteinwendungen wie Brand, Blitzschlag, Explosion, Erdrutsch, Erdsenkung oder Schäden in Zusammenhang mit Kriegsereignissen
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Mittelbare Schäden wie etwa Wasserverlust oder Mietentgang
Genaue Informationen zum Versicherungsschutz der jeweiligen Gesellschaften erhalten Sie in unserem Versicherungsrechner und den dazugehörigen Versicherungsbedingungen.