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Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

Was ist im Schadenfall zu beachten? Der Versicherungsnehmer ist im Falle eines Schadensereignisses verpflichtet, sich an sog. Obliegenheiten zu halten. Bei Verstössen gegen selbige, erlischt der Versicherungsschutz und der Versicherer ist von seiner Leistungspflicht befreit. Einhaltung der Sicherheitsvorschriften Die i

Was ist im Schadenfall zu beachten?

Der Versicherungsnehmer ist im Falle eines Schadensereignisses verpflichtet, sich an sog. Obliegenheiten zu halten. Bei Verstössen gegen selbige, erlischt der Versicherungsschutz und der Versicherer ist von seiner Leistungspflicht befreit.

Einhaltung der Sicherheitsvorschriften

Die im Versicherungsvertrag festgehaltenen Sicherheitsvorschriften müssen eingehalten werden.

Schadensmeldungspflicht

Der Versicherungsnehmer ist im Falle eines Schadens dazu verpflichtet, den Versicherer unverzüglich darüber zu informieren und, wenn nötig, auch die Behörden zu benachrichtigen.
Die Anfertigung einer Liste aller beschädigten, zerstörten und abhanden gekommenen Sachen, erleichtert allen Beteiligten eine schnelle und reibungslose Abwicklung. Auch eine genaue Dokumentation der entstandenen Schäden, wenn möglich mit Fotos, ist zu empfehlen. Bei Abhandenkommen von Sparbüchern, Wertpapieren und Zahlungskarten, muss unverzüglich eine Auszahlsperre seitens des Versicherungsnehmers veranlasst werden.

Instandhaltung

Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, das versicherte Objekt (z.B. ein Haus) ordnungsmässig Instand zu halten und dafür Sorge zu tragen, dass der allgemeine Zustand und/ oder die Aufbewahrung der Sache den üblichen Vorschriften entspricht.

Schadenminderungspflicht

Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, alle zu seiner Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Schaden abzuwenden oder wenigstens so gering wie möglich zu halten.

Schadenaufklärungspflicht

Die Versicherungsgesellschaft hat das Recht, Untersuchungen über die Ursache und das Ausmass des Schadens durchzuführen. Die Mitwirkungspflicht des Versicherungsnehmers besteht auch darin, den durch das Schadesnereignis eingetretenen Zustand nicht zu verändern, bis die exakte Höhe des Schadens ermittelt werden kann. Als Ausnahme hierzu gilt, dass eine Veränderung im öffentlichen Interesse notwendig ist oder durch die Veränderung der Schaden an sich gemindert werden kann.

Nachweispflicht

Als Versicherungsnehmer sind Sie dazu verpflichtet, nachweisen zu können, dass der Schaden durch ein von Dritten/von aussen aufkommendes Ereignis entstanden ist. So z.B. kann bei der Sturmversicherung ein Nachweis über die Stärke und Ausmass des Sturmes durch eine naheliegende Wetterstation nötig sein.

Achtung

Als Versicherungsnehmer müssen Sie beachten, dass sich im Regelfall die Versicherungssumme insgesamt um die nach einem Schaden ausbezahlte Deckungssumme mindert. Um eine Unterversicherung bei einem eventuellen weiteren Schadensfall zu vermeiden, sollte der betreffende Betrag im laufenden Versicherungsjahr nachversichert werden, sofern die Versicherungssumme nicht für jeden Schadensfall gilt. Ihr Versicherer steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Genaue Informationen zum Versicherungsschutz der jeweiligen Gesellschaften erhalten Sie in unserem Versicherungsrechner und den dazugehörigen Versicherungsbedingungen.