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Privathaftpflichtversicherung

Kurz nicht aufgepasst und schon ist es passiert - das Rotweinglas über den weissen Perserteppich bei Freunden geschüttet, die wertvolle Vase zerbrochen oder eine Fensterscheibe beim Fussballspielen eingeschlagen? Kleine Unachtsamkeiten können teuer werden. Hier springt die Privathaftpflichtversicherung ein, denn Sie al

Kurz nicht aufgepasst und schon ist es passiert - das Rotweinglas über den weissen Perserteppich bei Freunden geschüttet, die wertvolle Vase zerbrochen oder eine Fensterscheibe beim Fussballspielen eingeschlagen? Kleine Unachtsamkeiten können teuer werden. Hier springt die Privathaftpflichtversicherung ein, denn Sie als Verursacher des Schadens müssen auch für denselben haften - egal ob Sie den Schaden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht haben.
Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Angehörigen optimal vor Schadensersatzansprüchen aufgrund von Sach- und Personenschäden und auch den daraus resultierenden Vermögensschäden.  

In Österreich ist die Privathaftpflichtversicherung meist schon in der Haushaltsversicherung inkludiert - im Gegensatz zu Deutschland, wo diese gesondert abgeschlossen werden muss (LINK: Haftpflichtversicherung in Österreich)

Welche Schäden sind versichert?

Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie als Versicherungsnehmer, Ihren Lebenspartner oder Ehepartner und Ihre Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern diese noch in Ihrem Haushalt leben und nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Auch Personen, die in Ihrem Haushalt als Angestellte beschäftigt sind, unterliegen dem Versicherungsschutz. Zu beachten gilt, dass keine Arbeitsunfälle nach dem Sozialversicherungsgesetz abgedeckt sind.

Folgende Schäden sind im Regelfall versichert:

Zu beachten gilt, dass es bei manchen Gesellschaften örtliche Einschränkungen gibt, so gilt der Versicherungsschutz für Schadenseregnisse in Österreich.

Eine Ausnahme bilden Schadenersatzverpflichtungen gegenüber österreichischen Sozialversicherungsträgern, diese sind meist auch dann geschützt, wenn sich der Versicherungsfall im Ausland zugetragen hat. Auch Schadensereginisse, die vor dem Wirksamwerden des Versicherungsschutzes stattgefunden haben, sind in der Regel nicht versichert. Lag jedoch das Ereignis vor dem Versicherungsbeginn und war dem Versicherungsnehmer bis zum Abschluss des Vertrages nicht bekannt, kann - je nach Versicherungsbedingungen des einzelnen Versichers - der Versicherungsschutz trotzdem gewährt werden.

Was ist nicht versichert?

Wenn nicht anders vereinbart, gilt der Versicherungsschutz in der Regel nicht für:

Genaue Informationen zum Versicherungsschutz der jeweiligen Gesellschaften erhalten Sie in unserem Versicherungsrechner und den dazugehörigen Versicherungsbedingungen.