Kurz nicht aufgepasst und schon ist es passiert - das Rotweinglas über den weissen Perserteppich bei Freunden geschüttet, die wertvolle Vase zerbrochen oder eine Fensterscheibe beim Fussballspielen eingeschlagen? Kleine Unachtsamkeiten können teuer werden. Hier springt die Privathaftpflichtversicherung ein, denn Sie als Verursacher des Schadens müssen auch für denselben haften - egal ob Sie den Schaden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht haben.
Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Angehörigen optimal vor Schadensersatzansprüchen aufgrund von Sach- und Personenschäden und auch den daraus resultierenden Vermögensschäden.
In Österreich ist die Privathaftpflichtversicherung meist schon in der Haushaltsversicherung inkludiert - im Gegensatz zu Deutschland, wo diese gesondert abgeschlossen werden muss (LINK: Haftpflichtversicherung in Österreich)
Welche Schäden sind versichert?
Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie als Versicherungsnehmer, Ihren Lebenspartner oder Ehepartner und Ihre Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern diese noch in Ihrem Haushalt leben und nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Auch Personen, die in Ihrem Haushalt als Angestellte beschäftigt sind, unterliegen dem Versicherungsschutz. Zu beachten gilt, dass keine Arbeitsunfälle nach dem Sozialversicherungsgesetz abgedeckt sind.
Folgende Schäden sind im Regelfall versichert:
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Schadensersatzansprüche aus Personenschäden ((Tötung, Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen)
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Schadensersatzansprüche aus Sachschäden (Beschädigung oder Vernichtung von Sachen, nicht aber der Verlust oder die Veränderung von Daten auf elektronischen Datenträgern)
Zu beachten gilt, dass es bei manchen Gesellschaften örtliche Einschränkungen gibt, so gilt der Versicherungsschutz für Schadenseregnisse in Österreich.
Eine Ausnahme bilden Schadenersatzverpflichtungen gegenüber österreichischen Sozialversicherungsträgern, diese sind meist auch dann geschützt, wenn sich der Versicherungsfall im Ausland zugetragen hat. Auch Schadensereginisse, die vor dem Wirksamwerden des Versicherungsschutzes stattgefunden haben, sind in der Regel nicht versichert. Lag jedoch das Ereignis vor dem Versicherungsbeginn und war dem Versicherungsnehmer bis zum Abschluss des Vertrages nicht bekannt, kann - je nach Versicherungsbedingungen des einzelnen Versichers - der Versicherungsschutz trotzdem gewährt werden.
Was ist nicht versichert?
Wenn nicht anders vereinbart, gilt der Versicherungsschutz in der Regel nicht für:
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Schäden, die aus einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers entstanden sind
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Mängel oder Schäden an Gegenständen oder Arbeiten, die vom Versicherungsnehmer angefertigt oder geliefert werden
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Schäden, die ein Versicherungsnehmer selbst erleidet
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Die aktive Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen des Versicherungsnehmers selbst
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Vorsätzlich zugefügte Schäden
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Schadensersatzansprüche von Personen untereinander,, die im selben Versicherungsvertrag erwähnt sind
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Schadensersatzansprüche aufgrund von Abhandenkommen von Gegenständen/Sachen
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Strafen und Bußgelder
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Entstandene Schadensersatzansprüche aus dem Gebrauch eines Kraftfahrzeugs - hier tritt die KFZ-Versicherung in Kraft
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Schäden durch gefährdende Umstände, die auch nach Aufforderung des Versicherers nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraumes aufgehoben wurden
Genaue Informationen zum Versicherungsschutz der jeweiligen Gesellschaften erhalten Sie in unserem Versicherungsrechner und den dazugehörigen Versicherungsbedingungen.