Im Regelfall deckt die Einbruchdiebstahl Versicherung Schäden ab, die bei einem Diebstahl/ Einbruchdiebstahl/ Raub entstehen. Viele Versicherungen decken auch Vandalismusschäden ab, wenn die als Folge eines Einbruchs entstehen.
Zu unterscheiden gelten die Begriffe:
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Einbruchdiebstahl - Diebstahl von Sachen nach Einbruch, Eindringen oder Einstieg in eine versicherte Wohnung mittels Werkzeugen und/oder falschen Schlüsseln oder widerrechtlich angeeigneten Schlüsseln aus einem zuvorgehenden Einbruch/Raub. Auch das Eindringen in versperrte Behältnisse und das Entwenden von Gegenständen aus solchen gilt als Einbruchdiebstahl.
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(einfacher) Diebstahl - ist das Entwenden von eigentumsfremden, beweglichen Gegenständen, ohne vorhergehenden Einbruch, mit der Absicht, sich diese widerrechtlich anzueignen. Dieser Tatbestand ist bei den meisten Einbruchdiebstahlversicherungen nicht oder begrenzt gedeckt.
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Beraubung - ist die erzwungene Entwendung von versicherten Sachen unter Androhung einer Gewalttat und der damit bestehenden Gefahr für Leib und Leben
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Vandalismus - ist eine mut-und böswillige bewusste Zerstörung von fremden Eigentum.
Welche Schäden sind versichert?
Im Regelfall sind alle Schäden an beweglichen Gegenständen, die sich in den in der Polizze bezeichneten versicherten Räumlichkeiten befinden und Eigentum des direkten Versicherungsnehmers oder allen in seinem Haushalt lebenden, in einem mit ihm in einem direkt stehenden Verwandtschaftsverhältnis, Personen/Lebensgefähren sind.
Für Geld/Geldwerte, Sparbücher, Wertpapiere, Urkunden, Schmuck, Gold- und Platingegenstände, Edelsteine, Edelmetalle, echte Perlen, wertvolle Sammlungen (Münzen, Briefmarken etc.), Kunstobjekte und andere wertvolle Stücke, gelten oft besondere Vereinbarungen, so wie die in der Polizze vereinbarte Aufbewahrung in einem Safe oder eine Versicherung bis zu einem gewissen Wert.
Im Regelfall sind folgende Schäden/Kosten durch eine Einbruchdiebstahlversicherung abgedeckt, können sich jedoch je nach Versicherungsgesellschaft unterscheiden:
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Einbruchdiebstahl
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Beraubung
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Vandalismus als Folge eines vollzogenen oder versuchten Einbruchdiebstahls
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Kosten für die Wiederherstellung und /oder Wiederbeschaffung entwendeter oder beschädigter Gegenstände
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Kosten einer vorübergehenden Bewachung von ungesicherten Räumlichkeiten infolge eines Einbruchs
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Aufräum- und Reparaturkosten für Vandalismusschäden/Einbruchsschäden am versicherten Ort
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Kosten für eine Schlossänderung sofern nötig
Was ist nicht versichert?
Wenn nicht anders vereinbart, gilt der Versicherungsschutz in der Regel nicht für:
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Einfachen Diebstahl (auch Trickdiebstahl) ohne vorhergehenden Einbruch
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Raub auf Transportwegen (Botenberaubung)
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Schäden, die durch Kriege, Terroranschläge, Rebellionen, Revolutionen, Aufstände, Innerpolitische Unruhen etc. verursacht werden
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Schäden durch entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden
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Vorsätzlich vom Versicherungsnehmer selbst oder durch mit ihm im Haushalt lebende Personen herbeigeführte Schäden
Zu beachten gilt, dass bei manchen Versicherern Schäden, die durch Vandalismus verursacht werden nicht gedeckt sind und ggf. gesondert vereinbart werden müssen.
Genaue Informationen zum Versicherungsschutz der jeweiligen Gesellschaften erhalten Sie in unserem Versicherungsrechner und den dazugehörigen Versicherungsbedingungen.