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Einbruchdiebstahl Versicherung

Im Regelfall deckt die Einbruchdiebstahl Versicherung Schäden ab, die bei einem Diebstahl/ Einbruchdiebstahl/ Raub entstehen. Viele Versicherungen decken auch Vandalismusschäden ab, wenn die als Folge eines Einbruchs entstehen. Zu unterscheiden gelten die Begriffe: Einbruchdiebstahl - Diebstahl von Sachen nach Einbruch

Im Regelfall deckt die Einbruchdiebstahl Versicherung Schäden ab, die bei einem Diebstahl/ Einbruchdiebstahl/ Raub entstehen. Viele Versicherungen decken auch Vandalismusschäden ab, wenn die als Folge eines Einbruchs entstehen.

Zu unterscheiden gelten die Begriffe:

Welche Schäden sind versichert?

Im Regelfall sind alle Schäden an beweglichen Gegenständen, die sich in den in der Polizze bezeichneten versicherten Räumlichkeiten befinden und Eigentum des direkten Versicherungsnehmers oder allen in seinem Haushalt lebenden, in einem mit ihm in einem direkt stehenden Verwandtschaftsverhältnis, Personen/Lebensgefähren sind.

Für Geld/Geldwerte, Sparbücher, Wertpapiere, Urkunden, Schmuck, Gold- und Platingegenstände, Edelsteine, Edelmetalle, echte Perlen, wertvolle Sammlungen (Münzen, Briefmarken etc.), Kunstobjekte und andere wertvolle Stücke, gelten oft besondere Vereinbarungen, so wie die in der Polizze vereinbarte Aufbewahrung in einem Safe oder eine Versicherung bis zu einem gewissen Wert.

Im Regelfall sind folgende Schäden/Kosten durch eine Einbruchdiebstahlversicherung abgedeckt, können sich jedoch je nach Versicherungsgesellschaft unterscheiden:

Was ist nicht versichert?

Wenn nicht anders vereinbart, gilt der Versicherungsschutz in der Regel nicht für:

Zu beachten gilt, dass bei manchen Versicherern Schäden, die durch Vandalismus verursacht werden nicht gedeckt sind und ggf. gesondert vereinbart werden müssen.

Genaue Informationen zum Versicherungsschutz der jeweiligen Gesellschaften erhalten Sie in unserem Versicherungsrechner und den dazugehörigen Versicherungsbedingungen.