Welche Schäden sind versichert?
Im Regelfall das sind die in der Versicherungspolizze bezeichneten Glasscheiben, Kunststoff- und Sonderverglasungen. Grundsätzlich gilt, dass zwei Arten von Glas versicherbar sind, Zum Einen die Gebäudeverglasung, d.h. verglaste Türen, Fensterscheiben oder Glasscheiben an Dächern. Als Gegenstück dazu gibt es die Mobiliarverglasung, wie z.B. Vitrinen, Glasplatten, verglaste Schränke, Bilderverglasungen und oft auch Ceran-Kochplatten und Aquarien. Zu beachten gilt, dass bei einer Glasversicherung nur der tatsächliche Glasbruch und nicht der daraus eventuell resultierende Folgeschaden versichert ist. Sollte also zum Beispiel ein Fenster zu Bruch gehen und die Scherben das Parkett zerkratzen, würde die Versicherung nur für die zerbrochene Scheibe, jedoch nicht für die Kratzer am Parkett aufkommen. Im Schadenfall ersetzt die Versicherung normalerweise die Kosten für die Wiederherstellung, bzw. Wiederbeschaffung des beschädigten Glases. Im Regelfall sind auch die Reparaturkosten versichert, d.h. Kosten, die z.B. beim Herauslösen und Aufräumen des beschädigten Objektes entstehen.
Was sind gesonderte Vereinbarungen?
Durch gesonderte Vereinbarungen mit dem Versicherer kann der Versicherungsschutz erweitert werden auf:
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Bewegungskosten (z.B. wenn bei der Wiederbeschaffung des versicherten Objekes auch andere Sachen bewegt werden müssen)
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Schutzkosten (z.B. Montage eines Schutzgitters)
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Entsorgungskosten (Untersuchung, Abfuhr, Behandlung und Deponierung einer Sache nach einem Schaden)
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Kosten für Notverglasungen, Notverschalungen und Überstundenzuschläge
Was ist nicht versichert?
Wenn nicht anders vereinbart, haftet die Glasbruchversicherung nicht für
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Schäden an Fassungen und Einrahmungen
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Kleine Schäden, wie Kratzspuren, Absplitterungen oder Schrammen an den Kanten oder der Glasoberfläche selbst
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Folgeschäden
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Schäden, die aufgrund von Arbeiten an den Gläsern selbst oder deren Fassung oder Umrahmung zustande kommen; ausgenommen von dieser Regelung sind Reinigungsschäden
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Transport- oder (De)Montageschäden des Glases
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Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosionen oder Flugzeugabsturz
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Schäden aufgrund von Erdbeben oder anderen nicht vorhersehbaren Naturereignissen
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Schäden, die durch Kriege, Terroranschläge, Rebellionen, Revolutionen, Aufstände, Innerpolitische Unruhen etc. verursacht werden
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Schäden durch Kernenergie und radioaktive Strahlung
Im Regelfall werden keine Entschädigungskosten für einen Gegenstand übernommen, der bereits vor dem Glasbruch durch andere Schäden entwertet war.
Genaue Informationen zum Versicherungsschutz der jeweiligen Gesellschaften erhalten Sie in unserem Versicherungsrechner und den dazugehörigen Versicherungsbedingungen.