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Sturmversicherung

Durch die Klimaveränderungen hat die Häufigkeit teilweise heftiger Stürme auch in unseren Breitengraden zugenommen. Eine Sturmversicherung ist daher durchaus zu empfehlen, denn sie schützt Ihr Hab und Gut vor ebendiesen Schäden. Welche Schäden sind versichert? Die Sturmversicherung deckt im Regelfall Schäden ab, die du

Durch die Klimaveränderungen hat die Häufigkeit teilweise heftiger Stürme auch in unseren Breitengraden zugenommen. Eine Sturmversicherung ist daher durchaus zu empfehlen, denn sie schützt Ihr Hab und Gut vor ebendiesen Schäden.

Welche Schäden sind versichert?

Die Sturmversicherung deckt im Regelfall Schäden ab, die durch das unmittelbare Einwirken von Schadensereignissen, die auf das in der Polizze bezeichnete Eigentum des Versicherungsnehmers, entstehen. Unmittelbares Einwirken liegt vor, wenn etwa Bäume, herabfallende Äste, Gebäudeteile, Masten etc. gegen das versicherte Objekt geschleudert werden und damit einen Schaden verursachen. Auch Kosten, die als unausweichliche Folgen eines Schadensereignisses entstehen, z.B. Aufräumarbeiten jeglicher Art. Zu beachten gilt, dass fremdes Eigentum nur nach gesonderter Vereinbarung versichert wird und nur, insofern kein anderer Versicherungsvertrag in einem möglichen Schadensereignis greifen kann. Es ist auch durchaus ratsam, eine Sturmversicherung als Neuwertversicherung abzuschliessen, um im Schadensfall den Wert einer gleichartigen, neuen Sache erstattet zu bekommen.

Schadensereignisse, die eine Sturmversicherung abdeckt sind im Regelfall:

Was ist nicht versichert?

Wenn nicht anders vereinbart, haftet die Sturmversicherung nicht für folgende Schadensereignisse, auch nicht, wenn diesen eine naturbedingte Ursache zugrunde liegt:

Im Regelfall sind auch bewegliche Sachen im Freien oder während eines Transportes, sowie Verglasungen jeglicher Art, Firmen- und Werbeschilder, Aussenbeleuchtungen und Antennen, sofern nicht anders vereinbart, nicht versichert. Auch Gesundheitsschäden, die durch Rettungsmassnahmen verursacht werden und die Kosten für behördliche Rettungskräfte unterliegen nicht dem Versicherungsschutz.

Genaue Informationen zum Versicherungsschutz der jeweiligen Gesellschaften erhalten Sie in unserem Versicherungsrechner und den dazugehörigen Versicherungsbedingungen.