Durch die Klimaveränderungen hat die Häufigkeit teilweise heftiger Stürme auch in unseren Breitengraden zugenommen. Eine Sturmversicherung ist daher durchaus zu empfehlen, denn sie schützt Ihr Hab und Gut vor ebendiesen Schäden.
Welche Schäden sind versichert?
Die Sturmversicherung deckt im Regelfall Schäden ab, die durch das unmittelbare Einwirken von Schadensereignissen, die auf das in der Polizze bezeichnete Eigentum des Versicherungsnehmers, entstehen. Unmittelbares Einwirken liegt vor, wenn etwa Bäume, herabfallende Äste, Gebäudeteile, Masten etc. gegen das versicherte Objekt geschleudert werden und damit einen Schaden verursachen. Auch Kosten, die als unausweichliche Folgen eines Schadensereignisses entstehen, z.B. Aufräumarbeiten jeglicher Art. Zu beachten gilt, dass fremdes Eigentum nur nach gesonderter Vereinbarung versichert wird und nur, insofern kein anderer Versicherungsvertrag in einem möglichen Schadensereignis greifen kann. Es ist auch durchaus ratsam, eine Sturmversicherung als Neuwertversicherung abzuschliessen, um im Schadensfall den Wert einer gleichartigen, neuen Sache erstattet zu bekommen.
Schadensereignisse, die eine Sturmversicherung abdeckt sind im Regelfall:
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Sturm - damit ist ein Starkwindereignis gemeint, deren Geschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt und somit auf der Richterskala der Windstärke 8 entspricht.
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Hagel - eine Form des Niederschlags, der aus Eisklumpen besteht.
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Schneedruck - die Wirkung des Gewichts von Schnee-oder Eismassen.
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Felssturz/Steinschlag - sind naturbedingte Fels-und Schuttbewegungen.
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Erdrutsch - Abgleiten von Boden- und Gesteinsmassen, meist verursacht durch Witterungsbedingte Ereignisse
Was ist nicht versichert?
Wenn nicht anders vereinbart, haftet die Sturmversicherung nicht für folgende Schadensereignisse, auch nicht, wenn diesen eine naturbedingte Ursache zugrunde liegt:
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Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugzeugsabsturz
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Lawinen, Lawinenluftdruck, Sturmflut, Hochwasser, Überschwemmung
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Sog- oder Druckwirkung von Luft- oder Raumfahrzeugen
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Senkung des Bodens
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Erdrutsche - sofern nicht durch ein Natureregnis verursacht
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Erdbeben oder andere nicht vorhersehbare Naturereignisse
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Schäden, die durch Kriege, Terroranschläge, Rebellionen, Revolutionen, Aufstände, Innerpolitische Unruhen etc. verursacht werden
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Schäden, die auf den allgemeinen Zustand des Gebäudes zurrückzuführen sind (Baufälligkeit, Neubau, Umbau)
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Kernenergie und radioaktive Strahlung
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Schäden, die keine Auswirkung auf die Gebrauchstauglichkeit- und Dauer einer versicherten Sache haben
Im Regelfall sind auch bewegliche Sachen im Freien oder während eines Transportes, sowie Verglasungen jeglicher Art, Firmen- und Werbeschilder, Aussenbeleuchtungen und Antennen, sofern nicht anders vereinbart, nicht versichert. Auch Gesundheitsschäden, die durch Rettungsmassnahmen verursacht werden und die Kosten für behördliche Rettungskräfte unterliegen nicht dem Versicherungsschutz.
Genaue Informationen zum Versicherungsschutz der jeweiligen Gesellschaften erhalten Sie in unserem Versicherungsrechner und den dazugehörigen Versicherungsbedingungen.